09. Dezember 2005 00:00

LG-Aktionstag für die Menschenrechte

Im Rahmen des alljährlich am 10. Dezember stattfindenden „Internationalen Tags der Menschenrechte“ wurde am 9. Dezember 2006 an unserer Schule ein Aktionstag mit vielfältigem Programm zum Thema Menschenrechte und der UNESCO durchgeführt. Der Tag wurde für die Schüler- und Lehrerschaft zu einem wertvollen Erlebnis und die gemeinsame Spendensammlung für die Erdbebenopfer in Pakistan zu einem grossen Erfolg.

Zur Entstehung der „UNESCO-Kommission“ und des „LG-Menschenrechttages“

Auf Initiative von Urs Knoblauch bildete sich unter der kompetenten Leitung von Monika Beckedorf-Gasser eine UNESCO-Kommission, die ab April 2005 aktiv wurde. Der Kommission gehören Lehrkräfte aus verschiedenen Fachbereichen an.  Als erster Anlass wurde die hier dargestellte Veranstaltung geplant und gestaltet. Der Tag sollte auf das grosse Thema der Menschenrechte hinweisen. Nachdem an unserer Schule seit Jahren bereits verschiedene Ausstellungen und Aktivitäten zur UNO-Menschenrechtskonvention, zum „UNO-Jahr der Berge“, zum humanitären Wirken des IKRK, zum UNESCO-Weltkultur- und Naturerbe oder eine Podiumsdiskussion zum Irak-Krieg veranstaltet worden waren und ähnliche Anliegen auch im Lehrplan und im Unterricht verankert sind, war die Idee eines „LG-Menschenrechts-Aktionstages“ folgerichtig. Damit sollte auch das zentrale Anliegen der UNESCO dargestellt werden. Die heutige und zukünftige Welt verlangt von uns allen immer mehr interkulturelle Kompetenz, die Fähigkeit, sich in andere Kulturen einzudenken und einzufühlen, um damit ein besseres Verständnis der Vorgänge in der Welt und eine Basis für eine fruchtbare, friedliche Zusammenarbeit zu legen. Gerade auch die Zusammensetzung der Lehrer- und Schülerschaft des Literargymnasiums zeigt diese reichhaltige Vielfalt der Menschen, der Sprachen, Kulturen und Länder. Im Lehrplan und in der Unterrichtspraxis unserer Schule wird dem interkulturellen Verständnis grosse Bedeutung beigemessen. Das Literargymnasium ist eine IB-Schule (International Baccalaureate) und mit dem CAS (Creativity, Action, Service) ist das LG bereits mit den Anliegen der UNESCO verbunden. So bewirbt sich unsere Schule für die Aufnahme in das internationale Netzwerk der „UNESCO assoziierten Schulen“. Die erste Kontaktaufnahme mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission geht auf den November 2004 zurück. Mit dem durchgeführten „Menschenrechtstag“ sollten auch die Intentionen dieses Projekts für den Hauptkonvent der Lehrerschaft vorgestellt werden. Der „Menschenrechtstag“ verlief so erfreulich, dass die Schulleitung, Lehrer- und Schülerschaft eine Weiterführung in verschiedenen Formen begrüssten und auch der Hauptkonvent des Literargymnasiums im März 2006 den Antrag an die UNESCO positiv unterstützte. Im Folgenden soll deshalb zur Information kurz auf das Anliegen der UNESCO eingegangen werden.

Zur Entstehung der UNO, der UNESCO und zur  Bedeutung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“

Auf dem Einladungsblatt zum „LG-Menschenrechtstag“ wurde zur Entstehungsgeschichte der UNO eine kurze Einführung gegeben. Die UNO wurde am 26. Juni 1945, nach den Schrecken zweier Weltkriege, gegründet. In ihrer „Charta der Vereinten Nationen“ wurde die Zielsetzung dargelegt: Die Völker der Vereinten Nationen waren fest entschlossen, den „Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob gross oder klein“ zu achten und „als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben.“ Mit der Schaffung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) von 1948 ist wohl das wertvollste Menschenrechtsdokument in der neugegründeten UNO entstanden.  Die Menschenrechtskonvention stellt auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar. Denn bis zum zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich eine Angelegenheit der nationalen Verfassungen, und nur ganz wenige Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Der nationalsozialistische Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende. Bereits während des Krieges erklärten die gegen Deutschland und seine Verbündeten kämpfenden Alliierten, Bedingungen schaffen zu wollen, damit alle Menschen in Frieden und frei von Furcht und Mangel leben können. Deshalb enthält die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für jedermann zu fördern. Der wirkliche Durchbruch der Idee der Menschenrechte für alle gelang dann mit der im Dezember 1948 erfolgten Verabschiedung der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte’ durch die Generalversammlung der UNO. 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess in der gerade erst gegründeten UNO-Menschenrechtskommission, in der die Vertreterinnen und Vertreter von 18 Staaten unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt tagten. In den Entstehungsprozess flossen zum einem die westliche Tradition von Menschenrechtserklärung und Grundrechtskatalogen ein, zum andern aber auch neue Akzentsetzungen vor allem im Bereich der Sozialrechte.“  Der 1. Artikel der Menschenrechtserklärung fasst das der Konvention zugrunde liegende Menschenbild eindrücklich zusammen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Die Menschenrechte gelten für alle Menschen und die Bedeutung der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, bildet sie doch für alle Menschen eine Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit. Diese Dokument ist auch eine hohe Verpflichtung für alle. Die Menschenrechte haben auch einen Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht. Gerade die Schweiz hat hier, als Depositarstaat der Genfer Konventionen und Sitz des IKRK für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts eine besondere Verantwortung. Genf wurde 2006 auch zum Sitz des neugeschaffenen „UNO-Menschenrechtsrates“. Die Schweiz und alle Vertragsstaaten sind auch verpflichtet, diese Menschen- und Völkerrechtsabkommen im "weitestmöglichen Ausmass zu verbreiten". So wird in den Genfer Abkommen zum humanitären Völkerrecht in verschieden Artikeln und Protokollen klar festgehalten: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmass zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die  militärischen und, wenn möglich, zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, sodass die Gesamtheit der Bevölkerung, insbesondere die bewaffneten Streitkräfte, das Sanitätspersonal und die Feldgeistlichen, seine Grundsätze kennen lernen kann." (Art.47,48,127 und 144  der Genfer Abkommen I,II,III und IV). Gerade die gegenwärtigen Kriegskonflikte in aller Welt zeigen, wie bedeutend diese zivilisatorischen Errungenschaften sind und deshalb Bestandteil einer Grundausbildung sein sollten.

Zum Anliegen der UNESCO-assozierten Schulen

Kurz nach der Gründung der UNO, wurde die „Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ (UNESCO) am 16. November 1945 in London als Unterorganisation der UNO gegründet. Man war sich einig, dass eine nachhaltige Friedenssicherung nur durch Bildung und Erziehung möglich wird. Die UNESCO konzentrierte ihre Tätigkeit somit auf Erziehung, Bildung, Wissenschaft und Kultur und es entstand bald ein internationales Netzwerk. So sind bis heute weltweit 7500 Schulen in 175 Ländern (davon 66 in der Schweiz) von der UNESCO anerkannt. Sie verpflichten sich im Rahmen ihres Lehrplans, die Schülerschaft mit der Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte vertraut zu machen und kulturelle, soziale und ökologische Bezüge zum Zusammenleben in der Welt herzustellen. Mit dem Bezug zu den Menschenrechten und der UNESCO soll ein Beitrag zum Frieden, zur gegenseitigen Verständigung unter den Menschen und Völkern und zu einem gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich in der Welt im Bildungswesen geleistet werden. Weltweit wären die wirtschaftlichen Möglichkeiten vorhanden, um allen Menschen ein würdiges Dasein zu ermöglichen. Der 1. Artikel der UNESCO-Verfassung von 1946 hält dieses Anliegen eindringlich fest: „Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind.“
Im Folgenden sollen einige Bedingungen zur Aufnahme und Mitgliedschaft dargestellt werden. Der Beitritt muss von Schulleitung und  einer Mehrheit der Lehrerschaft beschlossen werden und die ganze Schule muss sich verpflichten, während der Dauer von mindestens zwei Jahren sich im System der assoziierten Schulen der UNESCO zu engagieren. Neben dem Einreichen eines Projekts mit der Kandidatur (Anmeldung) sollte die Schule nach Aufnahme und Genehmigung der UNESCO-Kommission in Paris jährlich ein Projekt realisieren und der schulinterne  Koordinator informiert den nationalen Koordinator in Bern über die Tätigkeit. Ausserdem wird der UNESCO-Koordinator der Schule jährlich an einem Treffen der assoziierten Schulen teilnehmen. Angestrebt wird auch ein Kontakt (Briefkontakt, Schüler- und Klassenaustausch oder andere Form der Zusammenarbeit) mit einer Partnerschule irgendwo in Europa oder in der Welt. Für die Mitgliedschulen werden von der Schweizerischen UNESCO-Kommission (SUK) Seminare zu Themen wie Weltprobleme, Menschenrechte, interkulturelle Begegnung usw. durchgeführt. Jede Schule soll ihre eigenen Projekte zur UNESCO und UNO frei gestalten und durchführen. So können die Bereiche wie Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, „Wege zum Frieden“ oder „gelebte Toleranz“ im Rahmen des regulären Unterrichts oder in besonderen Veranstaltungen behandelt werden. Die Präambel der UNESCO-Verfassung von 1946 umschreibt das Anliegen eindrücklich: „Die weite Verbreitung von Kultur und die Erziehung zu Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden sind für die Würde des Menschen unerlässlich und für alle Völker eine höchste Verpflichtung, die im Geiste gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Anteilnahme erfüllt werden muss. Ein ausschliesslich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschen verankert werden.“

Zum Inhalt und Verlauf des LG-Menschenrechts-Aktionstages

In der Kommission wurde das Anliegen des Menschenrechts-Tages formuliert: „Das Literargymnasium Rämibühl soll sich einen Tag lang mit den weltweit geltenden und zu schützenden Menschenrechten beschäftigen. Folgende Fragen sollen dabei im Vordergrund stehen: Woher kommt der Begriff historisch gesehen? Welche Rechte müssen gewahrt, welche Pflichten müssen befolgt werden, um die Einhaltung aller Menschenrechte zu gewährleisten? Wie, wo, wann und womit kann jeder Einzelne von uns dazu beitragen, den Begriff mit Inhalt zu füllen? Bereits in unserer Verfassung sind Grundrechte verankert, welche es zu überdenken lohnt!“ Die Projekte sollten nicht klassen- oder fachschaftsbezogen, sondern in interdisziplinärer Zusammenarbeit zu einem Thema realisiert werden. Alle Mitglieder der UNESCO-Kommission gestalteten einen Beitrag in Form einer originellen und informativen Ausstellung, eines Spiels oder einer Darbietung, woran sich die Schülerschaft beteiligen konnte. Dabei sollte die Schülerschaft unter Anleitung der Fachlehrer aktiv mitgestalten. Die verschiedenen Aktivitäten wurden morgens vorbereitet, über Mittag wurde die Veranstaltung für die ganze Schule durchgeführt und in den folgenden Tagen waren die Ausstellungs- und Informationswände noch zu sehen. So wurde beispielsweise auf jeder Zimmertür der Schule ein Artikel der Menschenrechtserklärung angebracht. Die Texte wurden sehr beachtet und einige Lehrer bauten diese Textplakate in ihren Unterricht ein. Zum „UNESCO-Weltkulturerbe“ wurde ein Wettbewerb in der Eingangshalle veranstaltet, die Schulbibliothek zeigte in einem „Schaufenster“ eine beachtliche Vielfalt an Büchern zum Thema Menschenrechte. Die „Millenniums-Entwicklungsziele der UNO“ wurden mit Plakaten vorgestellt. Dabei wurde beispielsweise sichtbar, wie viele Menschen weltweit an der Armutsgrenze leben. In der Mensa wurde ein afrikanisches Gericht von einem afrikanischen Mitarbeiter der Mensa zubereitet und ein Teil des Erlöses kam einem wohltätigen Projekt in Afrika zugute. Bei einem Projekt konnten die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Texte oder Gedichte zu Krieg und Frieden, Armut und Solidarität schreiben und ausstellen. Die Ausstellung mit den Linolschnitten aus dem BG-Unterricht zum 50. Jahrestag der UNO-Menschenrechtskonvention 1998 und zur Fotoausstellung „Family of Man“ im Foyer beim Rektorat wurde mit einem „DEZA-Kino“ erweitert, in dem die eindrücklichen Filme „ONE WORLD“ über sinnvolle Entwicklungsprojekte der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) der Schweiz in aller Welt gezeigt wurden. Im Konferenzzimmer war in einem zweiten Kino der grossartige Film „The West-Eastern Divan Orchestra“ von Daniel Barenboim über die pälästinensisch-israelische Freundschaft durch Musik zu sehen. „1000 Peace Woman“ war eine reich illustrierte Ausstellung zu einem Buch über Friedenskativitäten von Frauen in aller Welt. Einige Schüler unserer Schule informierten mit der Jugendgruppe von „Amnesty International“ über den „Urgent-Action-Marathon“ sowie über das Thema „Kindersoldaten“.
Für all diese Anliegen war bei der Lehrer- und Schülerschaft, angesichts der Weltlage, eine grosse Anteilnahme zu spüren.
Eine besonders eindrückliche „Installation“ wurde im Eingangsfoyer der Schule als Blickfang für den Menschenrechtstag gestaltet. Ein improvisiertes Zelt mit informativen Texten und Fotodokumenten wurde im BG-Unterricht vorbereitet und eine Schülerin und ein Schüler sammelten jeweils in afghanischen Kostümen für die Opfer des  verheerenden Erdbebens in Nordpakistan. Die Naturkatastrophe ereignete sich am 8. Oktober 2005; sie forderte 75’000 Opfer und machte kurz vor Wintereinbruch 3,5 Millionen Menschen obdachlos. Zahlreiche Schulen waren davon betroffen, das Gebiet des Erbebens lag in einer gebirgigen, mit Autos nur schwer oder gar nicht erreichbaren Gegend. Der Zufall wollte es, dass Monika Beckedorf-Gasser kurz zuvor dieses Gebiet bereist hatte und über die Situation dort gut informiert war. Mit ihrer Initiative zum Spendenaufruf „Ein Zelt für Pakistan“ wurde so ein gemeinsames humanitäres Anliegen für unsere ganze Schulgemeinschaft für diesen Aktionstag geschaffen. „Wenn jede Schülerin und jeder Schüler des LG einen Franken beiträgt, können wir zwei Zelte nach Pakistan schicken und zwei Familien das Überleben ermöglichen.“ Zur grossen Überraschung aller kam ein Betrag zusammen, der es ermöglichte, 12 IKRK-Zelte nach Pakistan zu senden (ein Zelt kostet CHF 305.-). Die humanitäre Tradition der Schweiz und ihre Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zeigte sich so auch an unserer Schule. Diese Solidarität und praktische Hilfeleistung wurde für alle, gerade in der Weihnachtszeit, zu einem unvergesslichen Erlebnis. So war es eine grosse Freude, als der Dankesbrief des IKRK in der Schule aufgehängt werden konnte.
Für alle wurde es zum Ansporn; „Unsere Arbeit geht weiter: Jeden Tag werden Menschenrechte verletzt“ war unter den Dankesworten des Projektteams zu lesen. Die Gespräche und Erlebnisse rund um diesen LG-Menschenrechtstag leisten sicher einen Beitrag zur ethischen und staatsbürgerlichen Bildung an unserem Gymnasium.

Urs Knoblauch, für die UNESCO-Kommission