Instrumentalunterricht

Der fakultative Instrumentalunterricht

 Jede Schülerin und jeder Schüler darf ab Beginn des zweiten Semesters 
der 1. Klasse ein Instrumentalfach belegen. 
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum
 regelmässigen Besuch des gewählten Instrumentalfaches während 
des ganzen Semesters.

Der obligatorische Instrumentalunterricht für MusikmaturandInnen 


Die Belegung eines Instrumentalfaches während der 3., 4. und 5. Klasse ist für MusikmaturandInnen obligatorisch und wird an der internen Abteilung kostenlos angeboten. Während dieser Phase sollen weder Fach noch Lehrerin oder Lehrer gewechselt werden. 
Für den Instrumentalunterricht stehen grundsätzlich die Lehrkräfte der Abteilung Instrumentalunterricht zur Verfügung.


Die Unterrichtsweise


Sowohl im obligatorischen wie auch im fakultativen Unterricht handelt es sich um Einzelunterricht in Form einer wöchentlichen 25-Min-Lektion.
Der Unterricht findet in der Regel im Schulgebäude an der Plattenstrasse 52 statt.

Das zweite Instrumentalfach für MusikmaturandInnen

MusikmaturandInnen können sich für ein zweites Instrumentalfach einschreiben (auch Doppellektion auf demselben Instrument). Die Kosten dafür entsprechen jenen des freiwilligen Instrumentalunterrichts.

Die Anmeldung


Obligatorischer Unterricht (für MusikmaturandInnen):
Die Neuanmeldung eines Instrumentalfachs ist für MusikmaturandInnen obligatorisch und erfolgt auf die 3. Klasse hin.
Literargymnasium: Das Anmeldeblatt für den Instrumentalunterricht muss jedes Semester durch die Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
Realgymnasium: Das Anmeldeblatt für den obligatorischen Instrumentalunterricht ist einmalig auszufüllen und behält seine Gültigkeit bis zum Ende der 5. Klasse (Musikmatur). 
Die Anmeldung für ein 2. Instrumentalfach bzw. Doppellektion muss jedes Semester erneuert werden.
Fakultativer Unterricht (für BG MaturandInnen oder als 2. Instrumentalfach, bzw. Doppellektion bei MusikmaturandInnen):
Für die Neuanmeldung, die Weiterführung oder die Abmeldung eines fakultativen Instrumentalfachs muss jedes Semester ein Formular durch die Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Die Abgabetermine sind einzuhalten.

Kosten

Fakultativer Instrumentalunterricht:
1 Instrumentalfach 25 Min/Woche ab SJ 05 06 Fr. 640.-/Semester 


Für MusikmaturandInnen 3., 4. und 5. Klasse obligatorisch:

1 Instrumentalfach 25 Min/Woche gratis 

zweites Instrumentalfach/Doppellektion (50 Min) Fr. 640.-/Semester 


Für MusikmaturandInnen ab 6. Klasse:
1 Instrumentalfach 25 Min/Woche ab SJ 05 06 Fr. 640.-/Semester