Instrumentalunterricht
Der fakultative Instrumentalunterricht
Jede Schülerin und jeder Schüler darf ab Beginn des zweiten Semesters der 1. Klasse ein Instrumentalfach belegen. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum regelmässigen Besuch des gewählten Instrumentalfaches während des ganzen Semesters.
Der obligatorische Instrumentalunterricht für MusikmaturandInnen
Die Belegung eines Instrumentalfaches während der 3., 4. und 5. Klasse ist für MusikmaturandInnen obligatorisch und wird an der internen Abteilung kostenlos angeboten. Während dieser Phase sollen weder Fach noch Lehrerin oder Lehrer gewechselt werden. Für den Instrumentalunterricht stehen grundsätzlich die Lehrkräfte der Abteilung Instrumentalunterricht zur Verfügung.
Die Unterrichtsweise
Sowohl im obligatorischen wie auch im fakultativen Unterricht handelt es sich um Einzelunterricht in Form einer wöchentlichen 25-Min-Lektion.
Der Unterricht findet in der Regel im Schulgebäude an der Plattenstrasse 52 statt.
Das zweite Instrumentalfach für MusikmaturandInnen
MusikmaturandInnen können sich für ein zweites Instrumentalfach einschreiben (auch Doppellektion auf demselben Instrument). Die Kosten dafür entsprechen jenen des freiwilligen Instrumentalunterrichts.
Die Anmeldung
Obligatorischer Unterricht (für MusikmaturandInnen):
Die Neuanmeldung eines Instrumentalfachs ist für MusikmaturandInnen obligatorisch und erfolgt auf die 3. Klasse hin.
Literargymnasium: Das Anmeldeblatt für den Instrumentalunterricht muss jedes Semester durch die Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
Realgymnasium: Das Anmeldeblatt für den obligatorischen Instrumentalunterricht ist einmalig auszufüllen und behält seine Gültigkeit bis zum Ende der 5. Klasse (Musikmatur).
Die Anmeldung für ein 2. Instrumentalfach bzw. Doppellektion muss jedes Semester erneuert werden.
Fakultativer Unterricht (für BG MaturandInnen oder als 2. Instrumentalfach, bzw. Doppellektion bei MusikmaturandInnen):
Für die Neuanmeldung, die Weiterführung oder die Abmeldung eines fakultativen Instrumentalfachs muss jedes Semester ein Formular durch die Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Die Abgabetermine sind einzuhalten.
Kosten
Fakultativer Instrumentalunterricht:
1 Instrumentalfach 25 Min/Woche ab SJ 05 06 Fr. 640.-/Semester
Für MusikmaturandInnen 3., 4. und 5. Klasse obligatorisch:
1 Instrumentalfach 25 Min/Woche gratis
zweites Instrumentalfach/Doppellektion (50 Min) Fr. 640.-/Semester
Für MusikmaturandInnen ab 6. Klasse:
1 Instrumentalfach 25 Min/Woche ab SJ 05 06 Fr. 640.-/Semester
Literargymnasium Rämibühl

Kontakt
Daniel Erni
044 252 39 75
Plattenstr. 52
Büro 2. Stock
Mo 15.00-16.00
Di 13.00-14.00
Mi 09.30-10.30

