Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Behinderungen oder Beeinträchtigungen können Massnahmen zum Nachteilsausgleich gemäss der Richtlinie «Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen» vom 30. November 2020 beantragen.

Für die Gesuchstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular des Kantons und legen dem Gesuch ein Gutachten einer hierfür qualifizierten Fachperson oder einer Fachstelle bei.

Der Entscheid erfolgt auf schriftlichem Weg. Wird dem Gesuch nicht oder nicht vollumfänglich entsprochen, können die Antragstellenden einen begründeten Entscheid mit Rechtsmittel-belehrung verlangen.

Gesuche müssen rechtzeitig vor Schuljahres- oder Semesterbeginn eingereicht werden. Nachteilsausgleichsmassnahmen können nicht rückwirkend eingefordert werden.

 

Kontakt

Am Literargymnasium ist Dr. Caren auf dem Keller für die Nachteilsausgleiche zuständig. Gesuche sollen schriftlich eingereicht und an die folgende Adresse gesendet werden:

Literargymnasium Rämibühl
Caren auf dem Keller
Rämistrasse 56
8001 Zürich